Health Supply / Planzer

Spesen-Schnellrechner

Arbeitszeit eingeben und die Spesenregelung live prüfen.

Einsatz berechnen

Einsatzspanne8:30
Pausenansatz (geschätzt)0:30
Arbeitszeit (geschätzt)8:00
Nachtzeit 22:00–05:001:30
10% Nachtgutschrift (Modell)0:09
Zeit inkl. Gutschrift (Modell)8:09
Voraussichtliche SpesenCHF 20
Arbeitsbeginn
15:00
Aktueller Tag
Arbeitsende
23:30
Aktueller Tag

Hinweise zu diesem Einsatz

Die Hinweise verändern den Spesenbetrag nicht. Beginn und Ende allein erlauben keine vollständige Prüfung der gesetzlichen Zulässigkeit.

Der Pausenansatz ist eine vereinfachte Planung anhand der Einsatzspanne. Er belegt keine tatsächlich genommene Pause und ist kein verbindlicher Abzug für die Lohnabrechnung. Tatsächliche Arbeitszeit und Lage der Pausen separat erfassen.

Aufschlüsselung

Hinterlegte Spesenregel (Arbeitgeberreglement separat bestätigen): Abfahrt vor 18:00 = CHF 20, ab 18:00 = CHF 25. Diese beiden Ansätze werden nicht gleichzeitig addiert; Auswärtigkeit und weitere Voraussetzungen bitte separat prüfen.

Hinterlegte Regeln anzeigen
Planzer-SpesenlogikVor 18:00 CHF 20 · ab 18:00 CHF 25 · nie additiv
MorgenspesenBei Start ab 18:00 und Rückkehr am Folgetag ab 07:00 zusätzlich CHF 10
Mindestdauer und MaximumUnter 30 Minuten CHF 0 · maximal CHF 35 pro Einsatz · kein Neustart um Mitternacht
PausenArG: mehr als 5:30 Arbeitszeit = 15 Min. · mehr als 7:00 = 30 Min. · mehr als 9:00 = 60 Min. Die Anzeige schätzt anhand der Einsatzspanne; zusätzliche Pausen können erforderlich sein.
NachtzeitBestehendes Rechenmodell: 22:00–05:00 mit 10% Gutschrift, ohne Abzug von Nachtpausen. Gesetzlich grundsätzlich 23:00–06:00; eine betriebliche Verschiebung ist zu bestätigen. 10% Zeitausgleich gilt grundsätzlich bei regelmässiger Nachtarbeit, bei vorübergehender Nachtarbeit grundsätzlich 25% Lohnzuschlag.
Arbeitsgesetz: Lieferwagen bis 3,5 t
GeltungsbereichOrientierung für angestellte Fahrer im Schweizer Güter-Binnenverkehr mit Fahrzeug bzw. Fahrzeugkombination bis 3,5 t. Anhänger, internationale Fahrten und Sonderregeln können die Einordnung ändern. Seit 1. Juli 2026 kann im internationalen Güterverkehr bereits über 2,5 t die ARV 1 gelten, wenn mehr als die Hälfte der Arbeitszeit auf das Fahren entfällt.
Arbeitszeit und NachtarbeitArG-Grundregel: Tages- und Abendarbeit innerhalb von 14 Stunden inklusive Pausen. Bei Nachtarbeit grundsätzlich höchstens 9 Stunden Arbeit innerhalb von 10 Stunden. Der Hinweis ab 12 Stunden ist ein Prüfanlass, keine gesetzliche Verbotsgrenze.
Pausen und RuhezeitPausen während des Einsatzes tatsächlich einlegen und erfassen. Sie zählen als Arbeitszeit, wenn der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf. Grundsätzlich sind anschliessend 11 zusammenhängende Stunden tägliche Ruhezeit erforderlich; gesetzliche Ausnahmen separat prüfen. Vorherige und nächste Einsätze sowie Wochenarbeitszeiten werden hier nicht erfasst.
Spesen bleiben separatArbeitszeitwarnungen kürzen keine Spesen. CHF 20, CHF 25, der Morgenzuschlag und die Mindestdauer von 30 Minuten sind hinterlegte Rechnerregeln und keine gesetzlichen Pauschalen. Massgebend sind das Arbeitgeberreglement und der Anspruch auf Ersatz notwendiger Auslagen.

Quellen, geprüft am 12.09.2026: SECO: Arbeits- und Ruhezeiten · SECO: Chauffeurverordnungen · ASTRA: Änderungen 2026